Unser Landesverband
Der Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau ist ein technisch-wissenschaftlicher Verband von Fachleuten verschiedenster Disziplinen im Umweltschutz. Seine persönlichen oder institutionellen Mitglieder sind in 11 Landesverbänden organisiert. Diese Landesverbände haben sich zur Vertretung der Interessen der Mitglieder zu einem Bundesverband zusammengeschlossen. Unser Landesverband verfolgt sowohl technisch-wissenschaftliche, wie auch berufsständische Ziele: Mitwirkung bei der Lösung technischer und naturwissenschaftlicher Aufgaben, Förderung des Umweltschutzes, Fortbildung und Vertretung berufsständsicher Angelegenheiten der Mitglieder.
Netzwerke verbinden

Der BWK-Landesverband Thüringen wurde am 03.05.1990 in den Räumen der damaligen Projektierung Wasserwirtschaft Erfurt gegründet. An der Gründungsversammlung nahmen 50 Fachkolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern Thüringen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie der Bundesgeschäftsführer des BWK teil. Neben dem Aufbau des Landesverbandes wurden vor allen Dingen strukturelle Fragen der im Umbruch befindlichen Wasserwirtschaftsverwaltung im Freistaat Thüringen und der damals noch staatseigenen Ingenieurbüros besprochen. Zugleich ging es um Kooperationen, im Rahmen derer die hessischen BWK-Mitglieder eine enge Zusammenarbeit im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen und Fachexkursionen anregten.
Organe des Landesverbandes
Landesvorstand
Der Vorstand leitet den Landesverband und vertritt ihn nach innen und außen. Er ist der Mitgliederversammlung verantwortlich. Dem Vorstand obliegt es, sich für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben einzusetzen. Er hat die Aufgaben, Fachausschüsse und Arbeitskreise einzurichten, Referenten zu berufen, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu vollziehen, der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit zu berichten und einen Geschäftsbericht vorzulegen. Die Mitglieder des Landesvorstands werden für eine Dauer von 4 Jahren gewählt.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie ist das oberste Organ des Landesverbandes und hat die Aufgaben, den Geschäftsbericht des Vorstandes entgegenzunehmen und über die Entlastung des Vorstandes für die Geschäftsführung zu entscheiden, die Jahresrechnung und den Kassenprüfbericht entgegenzunehmen und zu verabschieden, den Haushaltsplan zu beschließen und über die Entlastung des Vorstandes für die Kassenführung zu entscheiden, die Jahresbeiträge der Mitglieder festzusetzen und Ehrenmitglieder zu ernennen.
Aufgaben des Landesverbandes
- Förderung des Umweltschutzes in Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau und verwandten Gebieten
- Fortbildung seiner Mitglieder
- Erarbeitung von Stellungsnahmen zu fachtechnischen Fragen oder zu Fachgesetzen auf Landesebene
- Auszeichnung herausragender technisch-wissenschaftlicher Leistungen
- Unterstützung des Bundesverbandes bei seinen Aufgaben
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen auf Landesebene
- Anregungen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Anregungen zur Verbesserung der technisch-wissenschaftlichen Ausbildung
- Förderung von Praxis und Wissenschaft im Umweltschutz und der Umweltschutztechnik
- Zusammenarbeit mit regionalen Verbänden und Institutionen gleicher Zielrichtung